Architekt Planung - Architektenkammer

Architektenkammer

Die Architektenkammer ist ein privater Verein, der sich aus den 16 Länderkammern, welche sogenannte Körperschaften des Öffentlichen Rechts sind, zusammengeschlossen hat. Aufgabe der Architektenkammer ist es, die Interessen der etwa 120 000 Architekten in Deutschland zu vertreten. Da das Architektenrecht Aufgabe der Länder ist, hat jedes Bundesland eine eigene Architektenkammer. Grundlage für deren Tätigkeit ist das jeweilige Architektengesetzt des Landes.
Die Aufgaben der Landesarchitektenkammern sind gesetzlich geregelt und umfassen neben der Interessenvertretung vor allem auch die Zusammenhaltung des Berufsstandes. Neben der Landesvertreterversammlung und dem Landesvorstand findet ein Großteil der Arbeit in den jeweiligen Ausschüssen statt, wo in kleineren Gruppen spezielle Probleme, neue Ideen und aktuelle Erkenntnisse besprochen werden.
Die Bundesarchitektenkammer setzt sich für die Interessen der Architekten, Innenarchitekten und Landschaftsplaner auf nationaler wie internationaler Ebene ein. Sie veranstaltet Weiterbildungen, informiert über aktuelle Geschehnisse in der Architektenwelt und sorgt für die Darstellung des Architektenberufs in der Öffentlichkeit.
Architekten sind Freiberufler. Das heißt, sie üben ihren Beruf frei und unabhängig aus. Sie sind dabei natürlich an ihre Auftraggeber gebunden und müssen über bestimmte Qualifikationen verfügen. Nur wer ein entsprechendes Studium erfolgreich absolviert hat, kann sich in der Architektenkammer registrieren lassen und darf die Berufsbezeichnung Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Landschaftsplaner führen. Somit ist eine fachliche Arbeitsweise und eine entsprechende Qualifikation gesichert.